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Kleine-Cosack, Michael, Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts, NJW 1994, 2249 et seq.

Title
Kleine-Cosack, Michael, Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts, NJW 1994, 2249 et seq.
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Content
2249

Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts

Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, Freiburg i. Br.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 236. Sitzung am 24. 6. 1994 die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Dr 12/7835) zu dem Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte angenommen (BR-Dr 656/94). Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der Neuregelungen verbunden mit kritischen Anmerkungen zu Problemen und Auswirkungen einzelner Bestimmungen (s. im übrigen auch die in der Beilage zu diesem Heft abgedruckte Neufassung der Bundesrechtsanwaltsordnung).

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3. Syndikusanwalt

[. . .]

bb) Im Prinzip gelten für diese Regelung die gleichen Bedenken, wie sie für die problematischen Erweiterungstatbestände des § 45 BRAO skizziert wurden. In jeder Hinsicht fragwürdig sind sie bei der Gruppe der "echten" Syndikusanwälte, welche ausschließlich für den Arbeitgeber - im Regelfall in Rechtsabteilungen von Unternehmen - rechtsberatend tätig werden. Schließlich wird deren Tätigkeit für den Arbeitgeber als anwaltliche Tätigkeit in der Rechtsprechung mit allen Anwaltsprivilegien bewertet57 , so daß es nicht um die Vereinbarkeit einer Anwaltstätigkeit mit einer nicht-anwaltlichen Betätigung geht. Zudem besteht angesichts der für die Zulassung erforderlichen Erklärung des Arbeitgebers mit der Garantie der Weisungsfreiheit die erforderliche Unabhängigkeit für diese Form der Anwaltstätigkeit.

57Vgl. nur LG Aachen und LG München I, zit. bei Roxin, NJW 1992, 1129 (1133).

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